Klasse II
(Private Pilot License/PPL)
Privatflugzeugführer, Segelflugzeugführer, Freiballonführer und Privathubschrauberführer
Untersuchungen von Kabinenpersonal
Zu jeder Untersuchung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
• gültiger Personalausweis
• Fluglizenz
• Flugbuch (Log-Buch) mit aktuellen Flugzeiten und Gesamtflugzeit
• letztes fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
• Bescheinigungen zu ggfs. erteilten Auflagen ("REVISE" Unterlagen)
• Bei Erstuntersuchungen: Augenärztlicher Untersuchungsbefund auf vorgeschriebenem Formular und nur von bestimmten Augenärzten (fragen Sie uns!)
• Bei Erstuntersuchungen: HNO ärztlicher Untersuchungsbefund auf vorgeschriebenem Formular und nur von bestimmten HNO Ärzten (fragen Sie uns!)
• Brillenträger: Nachweis der Brillenstärke oder Sehhilfe durch letztes Brillenrezept
Untersuchungsumfang: Aufgrund der "if-indicated" Regelung können die Untersuchungsumfänge variieren. Regelmäßige Anforderungen sind obligat und beinhalten gemäß der Vorschriften des LBA folgendes: Eine körperliche, internistisch orientierte Untersuchung, Visusüberprüfung (Sehtest) und Audiogramm (Hörtest), Lungenfunktionsmessung (Lungenvolumen), Hämoglobinbestimmung und Urinstatus. Ein Ruhe-EKG zählt bei mir altersunabhängig immer zu den obligaten Untersuchungen.
Kosten: Fliegerärztliche Untersuchungen sind keine Kassenleistungen! Ich berechne Honorare in Höhe der amtlichen GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Eine Anfrage zu den anfallenden Kosten richten Sie bitte per E-Mail an mich!
Gültigkeit der Lizenz Klasse 2:
• bis 40 Jahre: 5 Jahre
• bis 50 Jahre: 2 Jahre
• ab 50 Jahre: 12 Monate
Downloads:
Augenärztlicher Untersuchungsbefund
HNO-ärztlicher Untersuchungsbefund
Links:
www.fliegerarztverband.de
www.lba.de